Holen Sie sich die NÖ Pendlerhilfe

Das Land Niederösterreich hilft Menschen, die zu ihrem Arbeitsplatz weiter als 25 km pendeln müssen finanziell. Beantragen Sie die NÖ Pendlerhilfe, es dauert nur wenige Minuten.

Mit der NÖ Pendlerhilfe unterstützt das Land NÖ Personen, die vom Wohn- zum Arbeitsort pendeln müssen und dafür finanzielle Aufwendungen haben. Die Höhe der Beihilfe ist entfernungsabhängig und wird anteilig nach Pendelmonaten und der Anzahl der Fahrten pro Woche, für welche die Voraussetzungen gemäß den Förderungsrichtlinien erfüllt sind, ermittelt.

Die Pendlerhilfe beträgt:
Zone 1   ab   25 Km   €    450,00
Zone 2   ab   50 Km   €    720,00
Zone 3   ab   80 Km   €    820,00
Zone 4   ab 130 Km   € 1.020,00
Zone 5   ab 200 Km   € 1.220,00

Die Kilometerangaben der Zonen betreffen die einfache Fahrtstrecke. Die angeführten Förderbeträge gehen von 12 anrechenbaren Pendelmonaten aus.

Formulare:
Online-Antrag
Antragsformular (pdf, 141kb)
Bitte verwenden Sie den Online-Antrag oder das hier angebotene Formular. Veraltete Formulare verzögern die Erledigung! Die pdf-Datei ist am Bildschirm ausfüllbar. Für das Format PDF benötigen Sie den kostenlosen PDF-Viewer

Voraussetzungen:   

  • ArbeitnehmerIn (unselbständig erwerbstätig)
  • Mindestentfernung Hauptwohnsitz - Arbeitsort 25 km
  • finanzielle Aufwendungen für das Pendeln
  • monatliches Gesamtfamilieneinkommen (brutto) unter der Höchstgrenze:

Alleinstehende   € 1.950,00
Alleinerziehende mit 1 Kind   € 2.920,00
Alleinerziehende mit 2 Kindern   € 3.520,00
Alleinerziehende mit 3 Kindern   € 4.120,00
Ehepaar, Lebensgefährten   € 3.520,00
Paar mit 1 Kind   € 4.120,00
Paar mit 2 Kindern € 4.720,00
jedes weitere Kind zusätzlich € 600,00

Zum Gesamtfamilieneinkommen zählen die Einkünfte der/des AntragstellerIn und der/des PartnerIn. Grundlage ist das Bruttoeinkommen gemäß § 25 Einkommenssteuergesetz oder der Betrag unter der Kennzahl 210 im Jahreslohnzettel.

Bei einem Dienstverhältnis, das vom 1.1. bis 31.12. gedauert hat, wird das jährliche Bruttoeinkommen durch 14 dividiert. In allen anderen Fällen wird die Anzahl der Arbeitsmonate mit 1,17 zur Ermittlung des Divisors multipiziert.

Beispiel
Dauer des Dienstverhältnisses 5 Monate: 5*1,17=5,85. Durch diesen Wert wird das jährliche Bruttoeinkommen dividiert.

Hinzuzurechnen sind:
Arbeitslosengeld und vergleichbare Einkünfte vom AMS
alle Arten von Pensionen (auch Witwen- und Waisenpensionen)
Krankengeld
Wochengeld
Kinderbetreuungsgeld
Alimente, die an Personen im Haushalt bezahlt werden
Lehrlingsentschädigungen von Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird

Abzuziehen sind:
geleistete Alimente (die an einen anderen Haushalt gehen)

Zu den Einkünften zählen nicht:
Familienbeihilfe
Pflegegeld
Versehrten- und Unfallrenten
Einkünfte der Eltern und Geschwister

Notwendige Unterlagen, die dem Antrag beizufügen sind: Dienstgeberbestätigungen für alle Arbeitsverhältnisse im Antragszeitraum