Haben Sie ihren Lohnsteuerausgleich schon gemacht?

Holen Sie sich Geld von der Finanzministerin zurück. Im Frühling jeden Jahres können Sie den Lohnsteuerausgleich oder wie es richtig heißt die "Arbeitnehmerveranlagung" machen.

Jahresausgleich, Lohnsteuerausgleich, Arbeitnehmerveranlagung....es gibt viele Worte für den gleichen Vorgang. Gemeint ist aber: Holen Sie sich Geld vom Finanzamt zurück. In den meisten Fällen erhalten Sie Geld zurückerstattet, wenn Sie die Arbeitnehmerveranlagung machen.

"Der ÖAAB Altlengbach stellt Ihnen dafür alle nötigen Unterlagen und Tipps zur Verfügung", so ÖAAB-Chefin Sabine Kellner. "Demnächst machen wir sogar eine Info-Veranstaltung dazu, hier können Sie erfahren, was sie alles von der Steuer absetzen können."

Unter anderem kann ein großer Teil der Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden. Seit diesem Jahr darf sogar das Essen mit einberechnet werden. Auch Kinderbetreuung in den Ferien, wie etwa Sommerlager, oder ähnliches sind absetzbar.

Als außergewöhnliche Belastung können Sie aber zum Beispiel auch Zahnarztrechnungen einreichen.

Das ganze ist äußerst einfach und übersichtlich auch online durchführbar, weiß GR Daniel Kosak. Einfach auf Finanz-Online registrieren, die Zugangscodes bekommt man dann geschickt, und man erfährt sofort online, mit wieviel an Rückzahlung man rechnen kann.

"Ich empfehle allen Arbeitnehmern dringend, diese Arbeitnehmerveranlagung zu machen", sagt Kosak. "Da kommen oft ganz schön erhebliche Summen dabei heraus, die jeder gut brauchen kann."

In der linken Menüleiste haben wir die wichtigsten Unterlagen und Tipps für Sie zusammengetragen.

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